„Letzter Wille Sterben – darf dem letzten Willen mithilfe eines Arztes nachgegangen werden?“

Junges Europa e.V. verstanstaltete am 03. Mai.2016 um 18:00 Uhr im H4 der Universität Regensburg eine Podiumsdiskussion zum Thema „Letzter Wille Sterben – darf dem letzten Willen mithilfe eines Arztes nachgegangen werden?"

Im Dezember 2015 erließ der Deutsche Bundestag ein Gesetz, dass die Förderung der Selbsttötung unter Strafe stellt. Nicht nur in der Politik, auch in den Medien und in weiten Teilen der Bevölkerung wird Sterbehilfe sehr kontrovers diskutiert. Hat der Mensch das Recht, seinem Leben selbst mithilfe eines Arztes ein Ende zu setzen oder soll es dem Arzt untersagt sein, dem Patienten den letzten Willen zu erfüllen, da er im Wohle des Menschen und zum Erhalt dessen handeln muss?

Mit dieser Thematik setzten sich folgende Podiumsgäste auseinander:

  • Dr. Roland Braun, Leitender Arzt der Klinik für Palliativmedizin, Krankenhaus Barmherzige Brüder Regensburg
  • Prof. Dr. theol. habil. Arne Manzeschke, Professor für Anthropologie und Ethik für Gesundheitsberufe, Evangelische Hochschule Nürnberg
  • PD Dr. med. Johann Friedrich Spittler, leitender Oberarzt der Neurologischen Universitätsklinik Bochum
  • Prof. Dr. med. Dr. phil. Urban Wiesing, Institut für Ethik und Geschichte in der Medizin, Universität Tübingen

Moderiert wurde die Veranstaltung von Christian Wapenhensch (Junges Europa e.V.).

Zum Nachlesen - der Bericht "Selbstbestimmung bis in den Tod", veröffentlicht am 07.05.2016 in der Donaupost.